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Immobilien News

Heizkostensysteme im Vergleich

Um Verbrauchern einen Überblick über die verschiedenen Heizkostensysteme zu geben und ihnen die Entscheidung zwischen einer Gas- oder Ölheizung, einer Wärmepumpe, Solarthermie oder Pelletheizung zu erleichtern, vergleicht der Onlinedienst energiesparen-im-haushalt.de den Verbrauch von Heizkosten inklusive der Investition und Inbetriebnahme der unterschiedlichen Systeme in einem Zeitraum von 20 Jahren.
Dabei erfreuen sich vor allem die Pelletheizung und die Wärmepumpe in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Holzpellets verbrauchen beim Verbrennen nicht nur wenig CO2, sondern sind auch günstig im Erwerb. In der Bedienung unterscheidet sich die energiefreundliche und moderne Pelletheizung kaum von der Bedienung einer Öl- oder Gasheizung. Heutzutage gibt es Pelletheizungen in unterschiedlichen Modellen für alle Raumgegebenheiten. Einige von ihnen haben sogar einen Anschluss für eine Solarthermie-Anlage.
Auch die Wärmepumpe zeichnet sich durch ihre Umweltfreundlichkeit aus. Denn sie sammelt Luft aus dem Erdreich, Wasser und der Luft, transportiert sie durch ihr System in das Haus und verteilt die hergestellte Wärme in alle Räume. Wenn das Haus zusätzlich gut wärmeisoliert ist, bleibt es auch an kalten Tagen warm. Auch wenn die energieschonenden Wärmesysteme in der Anschaffung und Installation preislich über dem Preis der Öl- oder Gasheizung liegen, zahlt sich ihr Einsatz langfristig aus. Sowohl für die Umwelt als auch im Preis.
Quelle: Energiesparen-im-Haushalt
© photodune.net

Gesetzesentwurf: Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete

Um den Anstieg der Mieten zu verlangsamen, hat das Bundeskabinett einen „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete“ verabschiedet. Demnach soll der Betrachtungszeitraum von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Das Ziel ist, dass sich Schwankungen auf dem Mietwohnungsmarkt nur langsam auf den Mietpreis auswirken. Über den Entwurf muss nun der Bundestag beraten.
Auch neu abgeschlossene Mietverträge sind an die ortsübliche Vergleichsmiete gebunden. In Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt, dürften die Mieten nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) ist der Meinung, dass der Gesetzesentwurf der eigentlichen gesetzlichen Grundintention widerspricht. Demnach sollten Vermieter die Mietpreise an die Entwicklungen und die Dynamik des aktuellen Marktes anpassen dürfen.
In der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf kritisiert der BFW außerdem, dass durch staatliche Eingriffe, wie die Mietpreisbremse, die Mieten bereits gedeckelt seien und weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Verlängerung des Betrachtungszeitraums, verwirrend und nicht mehr notwendig sind. Ebenso stellt der BFW die Frage, ob der Gesetzesentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums mit dem Artikel 14 des Grundgesetzbuchs zum Schutz des Eigentums vereinbar sei. Laut BFW ist es eher zielführend, den vorhandenen qualifizierten Mietspiegel qualitativ zu stärken und seine Rechtssicherheit zu akzeptieren.
Quelle: BFW
© fotolia.de

Versicherung: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Eigentümer

In der Septemberausgabe der Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest werden unterschiedliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen miteinander verglichen. Demnach empfiehlt die Stiftung Warentest Eigentümern, die ihre Immobilie vermieten, sich ausreichend zu versichern. Denn für Schäden, die durch das vermietete Eigentum entstehen, haftet der Eigentümer selbst. Ratsam ist, vor Vertragsabschluss die Preise der jeweiligen Versicherungen miteinander zu vergleichen. Denn teure Tarife unterschieden sich um das drei- oder vierfache von günstigen Tarifen.
Im Preisvergleich untersucht Stiftung Warentest 50 Angebote von 36 Versicherern für die Versicherung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Eigentümergemeinschaften und unbebauten Grundstücken. Doch nicht immer ist eine Grundbesitzerhaftpflicht notwendig. Denn manche Leistungen sind bereits in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, vor allem dann, wenn der Eigentümer das Haus selbst bewohnt. Durch einen Vertragswechsel kann außerdem oftmals viel Geld eingespart werden.
Doch welche Schäden sollten mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt sein? Neben den typischen Schäden, wie abgefallene Dachziegel auf parkenden Autos, umgestürzte Bäume auf Häuser oder Dachlawinen oder Personenschäden, die durch mangelnde Außenbeleuchtung oder nicht gestreute Hauszugänge entstanden sind, raten die Experten von der Stiftung Warentest dazu, auch kleinere Bauvorhaben oder Schäden, die aus einer Photovoltaikanlage entstehen können, zusätzlich zu versichern. Insgesamt sollte sich die Versicherungssumme auf mindestens 10 Millionen Euro belaufen.
Quelle: Stiftung Warentest
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